Operative Resilienz ist die Fähigkeit einer Organisation, kritische Prozesse während eines Vorfalls aufrechtzuerhalten, Ereignisse strukturiert zu bewältigen und den Regelbetrieb schnell wiederherzustellen. Das KRITIS-Dachgesetz (in Kraft seit 17.3.2026) verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen dazu, diese Fähigkeit nachweisbar umzusetzen.
Ja. Das KRITIS-Dachgesetz ist seit 17. März 2026 in Kraft und verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen in 11 Sektoren dazu, Resilienzmaßnahmen umzusetzen, sich beim BBK zu registrieren und ihre Handlungsfähigkeit im Ereignisfall sicherzustellen.
Ein Managementsystem für operative Resilienz verbindet Informationen, Ereignismanagement, Lageführung und Einsatzsteuerung auf einer zentralen Plattform.
ARIGON verbindet Ereignismanagement (PSIM) und Einsatzsteuerung (ELS) in einer Plattform statt in getrennten Systemen. Dadurch entsteht ein durchgängiges, revisionssicheres Lagebild – von der ersten Meldung bis zur dokumentierten Maßnahme –, das die Nachweispflichten des KRITIS-Dachgesetzes direkt abbildet.
Betreiber kritischer Anlagen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Einstufung als kritische Anlage beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) registrieren.
ARIGON unterstützt Betreiber kritischer Infrastrukturen dabei, ein gemeinsames Lagebild aufzubauen, Ereignisse strukturiert zu bearbeiten, Maßnahmen zu koordinieren und alle relevanten Entscheidungen revisionssicher zu dokumentieren. Es verbindet Ereignismanagement (ARIGON PSIM) und Einsatzsteuerung (ARIGON ELS) in einer Plattform – ohne Systembruch zwischen Meldungserfassung und Einsatzsteuerung, wie er bei getrennten PSIM- und Leitstellensystemen typischerweise entsteht.
Mit der Registrierung beginnt die Umsetzungsphase der gesetzlichen Anforderungen. Nach der Registrierung gelten konkrete Fristen, innerhalb derer weitere Schritte erfolgen müssen:
Risikoanalyse: Spätestens 9 Monate nach der Registrierung muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden. Dabei werden potenzielle Risiken für die kritischen Dienstleistungen identifiziert, bewertet und die erforderlichen Schutzmaßnahmen abgeleitet.
Resilienzmaßnahmen, Resilienzplan und Meldewesen: Spätestens 10 Monate nach der Registrierung müssen geeignete Resilienzmaßnahmen umgesetzt, ein entsprechender Resilienzplan erstellt und die erforderlichen Prozesse für das Meldewesen etabliert sein.
Um diese Anforderungen nachhaltig zu erfüllen, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen: Analysieren Sie zunächst Ihre bestehenden Prozesse, identifizieren Sie Lücken und leiten Sie daraus konkrete Maßnahmen ab. Ein Managementsystem für operative Resilienz unterstützt dabei, Risiken systematisch zu steuern, Maßnahmen nachzuverfolgen und die erforderlichen Nachweise zentral zu dokumentieren.
Unser Tipp: Warten Sie nicht bis zum Ablauf der Fristen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Bestandsaufnahme und schaffen Sie eine belastbare Grundlage für Ihre operative Resilienz.