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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

Für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Abweichende Vereinbarungen gelten in jedem Fall nur für die Bestellung, für die sie getroffen wurden und müssen schriftlich vereinbart sein. Für spätere Bestellungen gelten wieder die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten die Bedingungen als angenommen. Neben diesen Bedingungen gelten in allen nicht geregelten Fällen, unter Ausschluss ausländischen Rechts, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

2 Angebote

Die Angebote der VOMATEC Innovations GmbH sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie bei Abgabe des Angebotes nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behält die VOMATEC Innovations GmbH sich das Recht der Berichtigung vor.

3 Vertragsabschluss

Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die VOMATEC Innovations GmbH die Annahme der Bestellung bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat.

4 Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen des schriftlichen Angebots. Die darin genannten Preise sind bis zu dem dort angegebenen Datum verbindlich. Hinzu kommen die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandkosten. Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug und innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu leisten. Umfasst der Auftrag neben der Lieferung weitere Leistungen (Installationen etc.), werden diese zu den genannten Kostensätzen in Rechnung gestellt. Spesen (Reisekosten etc.) werden ebenfalls gesondert berechnet.

Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn die VOMATEC Innovations GmbH über den Gegenwert ihrer Forderung endgültig verfügen kann. Wechsel werden nicht angenommen.

Bei Überschreitung der Zahlungstermine ist die VOMATEC Innovations GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe eines banküblichen Zinssatzes für kurzfristige Kredite zu berechnen. Jede Mahnung wird mit einer Mahngebühr in Höhe von 15,00 EUR belegt.

Im Allgemeinen gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei Zahlungsverzug ist die VOMATEC Innovations GmbH berechtigt, noch offene Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, unbeschränkt sonstiger Rechte.

Die Aufrechnung gegenüber der VOMATEC Innovations GmbH mit Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Die VOMATEC Innovations GmbH behält sich das uneingeschränkte Recht zur Abtretung ihrer Forderungen an Dritte vor.

5 Lieferung

Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und der VOMATEC Innovations GmbH im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses von der VOMATEC Innovations GmbH liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend.

Der Auftraggeber hat im Falle des Lieferverzuges das Recht, nach ergebnislosem Ablauf einer der VOMATEC Innovations GmbH gesetzten Nachfrist von dem betreffenden Liefervertrag kostenfrei zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung oder Leistung entfallen. Eine weitergehende Haftung übernimmt die VOMATEC Innovations GmbH bei Lieferungsverzögerungen nicht.

Die VOMATEC Innovations GmbH ist berechtigt zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzubeziehen.

6 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für Fremdprodukte beginnt mit der Auslieferung der Ware und ist bei Lieferung von Hard- und Software identisch der Gewährleistungsfrist des jeweiligen Herstellers. Für Produkte der VOMATEC Innovations GmbH gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung der VOMATEC Innovations GmbH beruht. Bei Schäden, die durch Fremdeinwirkung entstehen (höhere Gewalt, Einwirkung Dritter, etc.), übernimmt die VOMATEC Innovations GmbH keine Haftung oder Gewährleistung.

Offensichtliche Mängel an Waren oder Dienstleistungen der VOMATEC Innovations GmbH müssen unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw. nach Leistungserbringung schriftlich angezeigt werden.

Schlägt die Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen (Nachbesserungen) innerhalb angemessener Zeit fehl, kann der Auftraggeber eine Ersatzlieferung oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Falls weder Nachbesserung noch Ersatzlieferungen den Fehler beheben, kann der Auftraggeber von dem entsprechenden Vertrag kostenfrei zurücktreten. Die VOMATEC Innovations GmbH behält sich ein wiederholtes (zweifaches) Recht der Nachbesserung vor. Der Rücktritt seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen, wenn der Fehler im Verhältnis zum Gesamtvertrag nicht erheblich ist.

Bei derzeitigem technischem Stand ist Software niemals völlig fehlerfrei.

Bei erheblichen Mängeln gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkung des Mangels als ausreichende Nachbesserung.

Der VOMATEC Innovations GmbH durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entstandener Aufwand kann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Die VOMATEC Innovations GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ware den Anforderungen des Auftraggebers genügt.

7 Auftragsentwicklung

Im Auftrag des Auftraggebers entwickelte Software gilt von diesem als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung etwaige Mängel in nachvollziehbarer und programmtechnisch reproduzierbarer Weise anzeigt.

8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet Bedienungsanleitungen, Wartungsvorschriften, sowie Anweisungen zur Benutzung von Software und Geräten zu beachten. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungspflicht zu Lasten des Auftraggebers.

Geräte dürfen nicht eigenmächtig, das heißt ohne schriftliche Zustimmung der VOMATEC Innovations GmbH geöffnet werden. Gelieferter Software-Quell­code darf nicht dekompiliert und/oder verändert werden. In diesen Fällen erlischt jegliche Gewährleistung. Der Nachweis ordnungsgemäßer Benutzung obliegt dem Auftraggeber.

Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.

9 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch die VOMATEC Innovations GmbH auf den Auftraggeber über.

10 Eigentumsvorbehalt

Die VOMATEC Innovations GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen dieser Waren sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum der VOMATEC Innovations GmbH hinweisen und die VOMATEC Innovations GmbH unverzüglich benachrichtigen.

11 Urheberrecht

Soweit die VOMATEC Innovations GmbH nicht selbst die Schutzrechte an gelieferter Software, Hardware, Konzepten oder jedweden Teilen davon besitzt, so besitzt sie die Rechte, die die Weitergabe und Nutzung durch Dritte erlauben.

Abbildungen der Softwaren oder Hardwarebestandteile der VOMATEC Innovations GmbH müssen mit dem Vermerk „© Copyright VOMATEC Innovations GmbH, alle Rechte vorbehalten.“ gekennzeichnet sein.

Die Verwendung von Markenzeichen der VOMATEC Innovations GmbH ist nur unter Angabe des Namens des Markenzeicheninhabers gestattet.

12 Haftung und Schadensersatzansprüche

Die Haftung erfolgt höchstens in Höhe der gezahlten Hard- oder Softwarelizenzkosten. Im Übrigen bleibt der gesetzliche Anspruch wegen Mangelschadens unberührt. Die VOMATEC Innovations GmbH haftet nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, insbesondere nicht für Vermögensschäden, für entgangenen Gewinn oder Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, es sei denn, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann oder gesetzliche Bestimmungen (Produkthaftpflicht) ausdrücklich entgegenstehen. Für Datenverlust, zerstörte Datenbestände und die Kosten der Wiederbeschaffung dieser haftet die VOMATEC Innovations GmbH nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und dem Auftraggeber durch übliche Sicherungsmaßnahmen die Wiederbeschaffung der Daten in zumutbarer Weise nicht möglich ist. Hierzu gehört auch, dass der Auftraggeber angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene vorhält, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können. Für den Fall des Verstoßes gegen diese Verpflichtung muss sich der Auftraggeber in jedem Falle ein angemessenes Mitverschulden anrechnen lassen.

13 Sonstiges

Der Auftraggeber kann die ihm aus dem Vertrag zustehenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung der VOMATEC Innovations GmbH übertragen. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren vielmehr, dass die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine andere zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen und gewollten Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Die Auftraggeberdaten werden geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig bei der VOMATEC Innovations GmbH gespeichert und verarbeitet.

14 Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der VOMATEC Innovations GmbH. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Kreuznach.

VOMATEC Innovations GmbH

Hauptsitz
Riegelgrube 7
55543 Bad Kreuznach
Entwicklungsstandort
Vincenz-Prießnitz-Straße 1
76131 Karlsruhe

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